Auf ipweblog.de bloggen die Patentanwäte Dr. Martin Meggle-Freund,
Dr. Florian Meier und Dr. Meyer-Wildhagen zu aktuellen Themen rund um den gewerblichen
Rechtsschutz mit Schwerpunkt Patent- und Markenrecht.
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Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.