Das Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz wird durch Klage eingeleitet.
§ 81 (1) S. 2 PatG → Nichtigkeitsbeklagter
§ 81 (1) S. 3 PatG → Nichtigkeitsklage gegen ein ergänzendes Schutzzertifikat
§ 81 (2) PatG → Subsidiarität des Nichtigkeitsverfahrens gegenüber dem Einspruchsverfahren
§ 81 (3) PatG → Klageberechtigung im Nichtigkeitsverfahren
§ 81 (4) PatG → Form der Nichtigkeitsklage
§ 81 (5) PatG → Inhalt der Nichtigkeitsklageschrift
§ 81 (6) PatG → Sicherheitsleistung
§ 65 (1) PatG → Zuständigkeit für das Nichtigkeitsverfahren
→ Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage
→ Zulässigkeitsvoraussetzungen des Nichtigkeitsverfahrens
→ Rechtsschutzinteresse im Nichtigkeitsverfahren