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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:nachfolge_in_ein_sondervermoegen

finanzcheck24.de

Nachfolge in ein Sondervermögen

Bei Übertragung eines Betriebsteils (Sondervermögen ?) nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  • der Einspruch muß im „Interesse eines bestimmten, abgegrenzten Geschäftsbereichs /-betriebs eingelegt worden sein„ ( = Interessenssphäre);
  • ohne einen Übergang der Einsprechendenstellung wird diese Interessenssphäre schutzlos;
  • kein Restinteress des urspünglichen Interessenträgers;
  • der neue Verfahrensbeteiligte muß mindestens als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten des ursprünglich Einsprechenden haften;
  • dem Patentinhaber dürfen keine neuen Interessen entgegentreten (häufig schwiering zu entscheiden, daher weniger relevant);
  • der Patentinhaber darf keine Einwände erheben.
patentrecht/nachfolge_in_ein_sondervermoegen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1