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patentrecht:inhalt_der_nichtigkeitsklageschrift

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Inhalt der Nichtigkeitsklageschrift

§ 81 (5) S. 1 PatG

Die Klage muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

§ 81 (5) S. 2 PatG → Gründe der Nichtigkeitsklage

§ 81 (1) PatG → Nichtigkeitsverfahren
§ 81 (2) PatG → Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage
§ 81 (3) PatG → Klageberechtigung im Nichtigkeitsverfahren
§ 81 (4) PatG → Form der Nichtigkeitsklage
§ 81 (6) PatG → Sicherheitsleistung

Streitgegenstand des Nichtigkeitsverfahrens

Nach § 81 Abs. 5 PatG muss die Klage den Streitgegenstand bezeichnen. Hierzu gehört, dass eindeutig erkennbar sein muss, aufgrund welcher Nichtigkeitsgründe das Patent angegriffen wird.1)

Durch die Stellung des Antrags beschränkt der Nichtigkeitskläger den Prüfungsgegenstand. Der Begriff des Streitgegenstands weicht von dem des Zivilprozesses ab. Im Nichtigkeitsverfahren bestimmt sich der Streitgegenstand aus den Anträgen und der Rechtskategorie des jeweiligen Nichtigkeitsgrundes, wobei jeder der Nummern des § 21 I PatG sowie § 22 PatG einen eigenen Nichtigkeitsgrund darstellen.2)

Ferner muß die Klage

  • eine eindeutige Bezeichnung von Kläger, Beklagten und Streitgegenstand; (§ 81 V PatG) enthalten. Zudem sollte die Klageschrift
  • einen bestimmten Antrag und
  • Abschriften für die Gegenpartei beinhalten.

Frist für Ergänzungen

§ 81 (5) S. 3 PatG

Entspricht die Klage diesen Anforderungen nicht in vollem Umfang, so hat der Vorsitzende den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern.

Angaben zum parallelen Verletzungsverfahren

§ 81 (5) S. 4 PatG

Das gerichtliche Aktenzeichen eines das Streitpatent betreffenden Patentstreits und dessen Streitwert sollen angegeben werden.

siehe auch

§§ 81 bis 85a PatG → Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren
§§ 73 bis 99 PatG → Verfahren vor dem Patentgericht
PatG → Patentgesetz

1)
BPatG, Entsch. v. 12. November 2013 - 4 Ni 53/11 (EP); m.V.a. Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsver-fahren, 4. Auflage, RdNr. 106
2)
GRUR 1964, 18 – Konditioniereinrichtung
patentrecht/inhalt_der_nichtigkeitsklageschrift.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1