Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:beteiligte_des_einspruchsverfahrens

finanzcheck24.de

Beteiligte des Einspruchsverfahrens

Der Patentinhaber ist automatisch Beteiligter, seine Legitimation ergibt sich aus der Rolle. Weiterer Beteiligter ist der Einsprechende, der innerhalb der Einspruchsfrist wirksam Einspruch eingelegt hat.

Mit Rücknahme des Einspruchs endet die Verfahrensbeteilung des Einsprechenden. Das Einspruchsverfahren wird aber von Amts wegen auch ohne den Einsprechenden weitergeführt.

Unterschiedliche Einsprüche werden nicht als getrennte Verfahren behandelt, sondern alle Einsprechenden sind Beteiligte eines gemeinsamen Einspruchsverfahrens.

Der Beitritt führt zu einer vollwertigen Einsprechendenstellung des Beigetretenen

Der Einsprechende wird Verfahrensbeteiligter mit Einlegung des Einspruchs, auch wenn er unzulässig ist.

Mehrere Einsprechende

Mehrere Personen können sich zur Erhebung eines gemeinsamen Einspruchs zu einer Rechtsgemeinschaft (GbR) zusammenschließen.

Für den gemeinsamen Einspruch, der auf eine einheitliche Einspruchsbegründung gestützt ist und in einem gemeinsamen Schriftsatz und durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten erhoben wurde, ist eine einzige Einspruchsgebühr zu entrichten.1) Dies gilt auch für Personen, die nicht in Rechtsgemeinschaft stehen.

Beteiligtenwechsel

Ausscheiden einer Partei aus dem Einspruchsverfahren

Eine GmbH ist nach ihrer Löschung im Handelsregister gemäß FGG § 141 a nicht mehr parteifähig und scheidet aus dem Einspruchsverfahren aus. Der Untergang der Einsprechenden führt aber nicht zur Beendigung des Einspruchsverfahrens. Vielmehr wird dieses ohne die Einsprechende von Amts wegen fortgesetzt. Die Situation ist mit der nach Rücknahme eines zulässigen Einspruchs vergleichbar.2)

siehe auch

1)
BPatG Beschl. v. 26.03.2004 – 14 W (pat) 327/02; BPatG Beschl. v. 26.10.2004 – 23 W (pat) 325/03; BGH GRUR 82,414 - Einsteckschloß; BPatG Beschluß vom 27.09.1983 - X ZB 19/82
2)
BPatG, Entsch. v. 19. Januar 2009 - 12 W (pat) 366/03 - Scherenhubtisch
patentrecht/beteiligte_des_einspruchsverfahrens.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1