Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge

Action disabled: source

Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:anmeldungsunterlagen

finanzcheck24.de

Anmeldungsunterlagen

§ 5 (1) PatV

Die Anmeldungsunterlagen und die Zusammenfassung dürfen im Text keine bildlichen Darstellungen enthalten. Ausgenommen sind chemische und mathematische Formeln [→ chemische Strukturformeln] sowie Tabellen. Phantasiebezeichnungen, Marken oder andere Bezeichnungen, die zur eindeutigen Angabe der Beschaffenheit eines Gegenstands nicht geeignet sind, dürfen nicht verwendet werden. Kann eine Angabe ausnahmsweise nur durch Verwendung einer Marke eindeutig bezeichnet werden, so ist die Bezeichnung als Marke kenntlich zu machen.

§ 5 (2) PatV

Technische Begriffe und Bezeichnungen sowie Bezugszeichen sind in der gesamten Anmeldung einheitlich zu verwenden, sofern nicht die Verwendung verschiedener Ausdrücke sachdienlich ist. Hinsichtlich der technischen Begriffe und Bezeichnungen gilt dies auch für Zusatzanmeldungen im Verhältnis zur Hauptanmeldung.

§ 14 (1) PatV → Deutsche Übersetzungen der Anmeldeunterlagen
§ 15 (1) S. 1 PatV → Nachgereichte Anmeldungsunterlagen
§ 15 (1) S. 2 ff. PatV → Änderung von Anmeldungsunterlagen

Beschreibung der Erfindung
Zeichnungen
Zusammenfassung

siehe auch

§§ 3 bis 14 PatV → Patentanmeldungen (PatG); Patentverfahren
PatV → Patentverordnung
PatG → Patentgesetz
Patentrecht → Patentanmeldung
Patentgesetz → Anmeldeverfahren

patentrecht/anmeldungsunterlagen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1