Parallelimport

Umverpackung der Markenware (Markenrecht)
Verbotsrechte des Markeninhabers bezüglich des Umverpackens von Markenware
Verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten (Markenrecht)
Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur
Markenersetzung (Markenrecht)

§ 24 (1) MarkenGErschöpfung (Markenrecht)
Erschöpfung (Patentrecht)
Internationale Erschöpfung

Von einem Parallelimport spricht man, wenn ein Händler in einem Land mit niedrigem Preisniveau vom Hersteller ein Produkt einkauft und dieses Produkt in ein Land mit hohem Preisniveau einführt und damit den Absatz des Herstellers behindert.

Problematisch sind Parallelimporte dann, wenn aufgrund des Prinzips der internationalen Erschöpfung der Hersteller den Parallelimport nicht aufgrund seiner Schutzrechte verhindern kann. Dies ist z.B. in der Schweiz im Markenrecht der Fall.

siehe auch

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