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Dr. Martin Meggle-Freund

markenrecht:vorsitzender_der_markenabteilung

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Vorsitzender der Markenabteilung

§ 5 (2) DPMAV

Die Vorsitzenden der Markenabteilungen leiten die Geschäfte in den Verfahren vor ihren Markenabteilungen; sie bestimmen die weiteren Mitglieder und die Berichterstatter.

siehe auch

markenrecht/vorsitzender_der_markenabteilung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1