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markenrecht:verfall_wegen_nichtbenutzung [2017/01/24 14:09] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | markenrecht:verfall_wegen_nichtbenutzung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Verfall wegen Nichtbenutzung ====== | ||
+ | Der Verfall einer Marke wegen Nichtbenutzung nach § 49 (1) MarkenG kann im [[Löschung wegen Verfall|Löschungsverfahren]] geltend gemacht werden. | ||
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+ | **§ 49 (1) S. 1 MarkenG** | ||
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+ | Die [[Eintragung einer Marke]] wird auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß § 26 benutzt worden ist //[-> [[rechtserhaltende Benutzung]]]// | ||
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+ | § 49 (1) S. 2 MarkenG -> [[Rechtserhaltende Benutzungsaufnahme]] \\ | ||
+ | § 49 (1) S. 3 und S. 4 MarkenG -> [[Unlautere Benutzungsaufnahme]] \\ | ||
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+ | § 49 (2) Nr. 1 MarkenG -> [[Verfall wegen Umwandlung zur gebräuchlichen Bezeichnung]] \\ | ||
+ | § 49 (2) Nr. 2 MarkenG -> [[Verfall wegen täuschender Benutzung]] \\ | ||
+ | § 49 (2) Nr. 3 MarkenG -> [[Verfall wegen Wegfalls des Inhabers]] \\ | ||
+ | |||
+ | § 26 MarkenG -> [[rechtserhaltende Benutzung]] \\ | ||
+ | § 22 MarkenG -> [[Zwischenrechte]] | ||
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+ | Gemäß §§ 49 Abs. 1, 53 Abs. 5 MarkenG in der ab 1. Mai 2020 geltenden Fassung | ||
+ | (§ 158 Abs. 6 MarkenG) ist eine Marke auf Antrag für verfallen zu erklären und zu | ||
+ | löschen, wenn der Markeninhaber innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung über | ||
+ | den Eingang des Antrags auf Erklärung des Verfalls und der Aufforderung, | ||
+ | dem Antrag zu erklären, dem Antrag nicht widerspricht. [-> [[rechtserhaltende Benutzung]]].((vgl. BPatG, Beschl. v. 16. August 2022 - 28 W (pat) 57/21)) | ||
+ | |||
+ | Widerspricht die Markeninhaberin dem Antrag nicht, so hat die Markenabteilung die Marke ohne Sachprüfung für verfallen zu erklären und zu löschen.((vgl. z.B. BPatG, Beschl. v. 16. August 2022 - 28 W (pat) 57/21)) | ||
+ | |||
+ | Die fristgerechte Erhebung des Widerspruchs ist Verfahrensvoraussetzung und in jedem Stadium | ||
+ | des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen. Eine Sachprüfung kann nur stattfinden, | ||
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+ | |||
+ | Die Marke ist wegen Verfall zu löschen, wenn die Voraussetzungen der Nichtbenutzung entweder | ||
+ | * zum Zeitpunkt der Antragsstellung bzw. Klageerhebung vorliegen (erster Benutzungszeitraum), | ||
+ | * oder zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag bzw. die Klage (zweiter Benutzungszeitraum).((BGH Urteil vom 17. 5. 2001 - I ZR 187/98 - ISCO)) | ||
+ | |||
+ | Allerdings ist die Markeneintragung im Löschungsverfahren wegen Verfalls nach §§ 49, 55 MarkenG nicht auf die Waren oder Dienstleistungen zu beschränken, | ||
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+ | Zum gleichen Warenbereich in diesem Sinne gehören gemeinhin Waren, die in ihren Eigenschaften und ihrer Zweckbestimmung weitgehend übereinstimmen.((BGH, | ||
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+ | ==== Zwischenrechte ==== | ||
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+ | |||
+ | Jüngere Marken, die zu einem Zeitpunkt angemeldet wurden, zu dem die Voraussetzungen der Nichtbenutzung einer älteren Marke vorlagen (ein Löschungsantrag zu diesem Zeitpunkt demnach erfolg gehabt hätte), erstarken zum [[Zwischenrechte|Zwischenrecht]] und genießen ein Koexistenzrecht neben der älteren Marke. | ||
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+ | § 22 MarkenG -> [[Zwischenrechte]] | ||
+ | |||
+ | ==== Beweislast ==== | ||
+ | |||
+ | Der Senat hat seine Rechtsprechung, | ||
+ | des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgegeben.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Danach obliegt es grundsätzlich dem Inhaber der streitigen Marke, die Gegenstand eines Antrags auf Erklärung des | ||
+ | Verfalls ist, die ernsthafte Benutzung dieser Marke nachzuweisen. Dieser ist am besten in der Lage, den Beweis für die konkreten Handlungen zu erbringen, die das Vorbringen zu stützen vermögen, dass seine Marke ernsthaft benutzt worden sei.((BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - I ZB 16/20 - NJW-Orange; m.V.a. EuGH, Urteil vom 26. September 2013 - C-610/11, GRUR Int. 2013, 1047 Rn. 63 - Centrotherm Systemtechnik/ | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | §§ 48 - 55 MarkenG -> [[Verzicht, Verfall und Nichtigkeit, | ||
+ | §§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) -> [[Verfahren in Markenangelegenheiten]] \\ | ||
+ | MarkenG -> [[Markengesetz]] \\ | ||
+ | [[Markenrecht]] \\ | ||
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+ | * [[Rechtserhaltende Benutzung]] | ||
+ | * [[Nichtbenutzungseinrede]] | ||
+ | * [[Zwischenrechte]] | ||
+ | * [[Markenlöschung]] |
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