Unmittelbare Verwechslungsgefahr

Die Gefahr der unmittelbaren Verwechslungsgefahr ist dann gegeben, wenn der Verkehr die zu vergleichenden Marken vom Gesamteindruck her für ein und dasselbe Zeichen hält, die Unterschiede zwischen den Marken also nicht erkennt. [→ Zeichenähnlichkeit]

Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr kann auch dann begründet sein, wenn Bestandteile ein Zeichen prägen (→ Prägetheorie).

Von der unmittelbaren Verwechslungsgefahr abzugrenzen ist die assoziative Verwechslungsgefahr, bei der die Abweichung zwischen den Zeichen zwar erkennt, aufgrund besonderer Umstände aber einen falschen Schluß hinsichtlich der Unternehmensidentität zieht (gedankliches Inverbindungbringen).

siehe auch

markenrecht/unmittelbare_verwechslungsgefahr.txt · Zuletzt geändert: 2009/03/23 16:58 (Externe Bearbeitung)
 

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