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Titelschutz

Der Schutz von Werktiteln ist eine deutsche Besonderheit. Der im ehemaligen § 16 I UWG gewährte Schutz von Druckschriften wurde analog auch für Bühnen- und Filmwerke etc. angewandt. Jetzt ist der Schutz von Werktiteln in die §§ 5 und 15 MarkenG aufgenommen worden. Eine Legaldefinition der Werktitel findet sich in § 5 (3) MarkenG.

siehe auch

 
markenrecht/titelschutz.txt · Zuletzt geändert: 2009/03/23 16:58 (Externe Bearbeitung)