Titelschutz
Der Schutz von Werktiteln ist eine deutsche Besonderheit. Der im ehemaligen § 16 I UWG gewährte Schutz von Druckschriften wurde analog auch für Bühnen- und Filmwerke etc. angewandt. Jetzt ist der Schutz von Werktiteln in die §§ 5 und 15 MarkenG aufgenommen worden. Eine Legaldefinition der Werktitel findet sich in § 5 (3) MarkenG.
siehe auch
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- Markenschutz
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Hinweise:
- wettbewerbsrecht:alleinstellungsbehauptungen (2010/03/11 11:51)
- wettbewerbsrecht:irrefuehrende_geschaeftliche_handlungen (2010/03/11 11:49)
- gebrauchsmusterrecht:neuheitsbegriff_des_gebrauchsmusterrechts - angelegt (2010/03/10 13:23)




