Staatliche Hoheitszeichen

Staatliche Hoheitszeichen unterliegen dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 6.

Als „staatliche Hoheitszeichen“ i. S. dieser Vorschrift sind eine Reihe von Zeichen und Symbolen unterschiedlichen Rangs und unterschiedlicher Bedeutung geschützt, ohne dass es einer besonderen Bekanntmachung oder eines Gesetzes bedürfe.1)

siehe auch

1) BPatG, Beschl. v. 28.9.2004 - 27 W (pat) 136/02
markenrecht/staatliche_hoheitszeichen.txt · Zuletzt geändert: 2009/03/23 16:58 (Externe Bearbeitung)
 

Konzept, Struktur und Gestaltung: © Dr. Martin Meggle-Freund
Die einzelnen Textbeiträge von ipwiki.de unterstehen folgender Lizenzvereinbarung
Impressum - Wichtiger Rechtshinweis - Hinweise zum Datenschutz