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markenrecht:mittel_zur_koerper-_und_schoenheitspflege [2022/06/29 07:16] – mfreund | markenrecht:mittel_zur_koerper-_und_schoenheitspflege [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Mittel zur Körper- und Schönheitspflege ====== | ||
+ | Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; | ||
+ | dass sie sich in der Verwendungsweise sehr nahestehen und ggf. sogar substituierbar sind. Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe zu „pharmazeutischen Erzeugnissen“ aus.((BPatG, | ||
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+ | „Haarwässer“ sind ebenso überdurchschnittlich ähnlich zu den Waren „pharmazeutische Erzeugnisse“.((BPatG, | ||
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+ | Denn Haarwässer dienen häufig jedenfalls auch der Einwirkung auf die – schuppige, juckende, gerötete – | ||
+ | Kopfhaut und weisen damit nach Zweckbestimmung und Anwendungsweise eine deutliche Nähe zu Dermatika auf. Häufig handelt es sich dabei um Pflegemittel, | ||
+ | können, so dass insoweit deutliche Anhaltspunkte für eine gemeinsame unternehmerische Verantwortung bestehen.((BPatG, | ||
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+ | Zwischen „Zahnputzmitteln“, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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