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markenrecht:markenregister

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 +====== Markenregister ======
  
 +Das [[http://dpinfo.dpma.de/|Markenregister des DPMA]] gibt Auskunft über Marken und Markenanmeldungen.
 +
 +Die Eintragung im Markenregister hat sowohl Legitimationswirkung als auch Konstitutivwirkung, ist demnach rechtsbegründend und rechtsvernichtend.
 +
 +§ 28 (1) MarkenG -> [[Vermutung der Rechtsinhaberschaft]] \\
 +§ 28 (2) MarkenG -> [[Übergang des Markenrechts]] \\
 +§ 28 (3) MarkenG -> [[Zustellung von Verfügungen und Beschlüssen]]
 +
 +
 +==== Legitimationswirkung ====
 +
 +Es wird von einer vermuteten Rechtsinhaberschaft des Eingetragenen ausgegangen (§ 28 (1) MarkenG). 
 +
 +§ 28 (1) MarkenG -> [[Vermutung der Rechtsinhaberschaft]] \\
 +§ 28 (2) MarkenG -> [[Übergang des Markenrechts]] \\
 +§ 28 (3) MarkenG -> [[Zustellung von Verfügungen und Beschlüssen]]
 +
 +§ 25 MarkenV -> [[Inhalt des Registers]]
 +
 +
 +==== Konstitutivwirkung ====
 +
 +Markenschutz entsteht mit [[Eintragung der Marke]] im Register. Ebenfalls konstitutive Wirkung hat die [[Markenlöschung|Löschung der Marke]] im Register.
 +
 +==== Publizitätzsfunktion ====
 +
 +Der Eintragung einer Marke im Register kommt eine Publizitätsfunktion über die markenrechtlich erheblichen Tatsachen, insbesondere den [[Schutzgegenstand]], zu.((vgl. hierzu Fezer aaO § 41 Rdn. 4))
 +
 +
 +Die Marke solle durch ihre Eintragung in ein öffentliches Register den Behörden und der Öffentlichkeit, insbesondere den Wirtschaftsteilnehmern, zugänglich gemacht werden, so dass die Behörden in der Lage seien, u. a. ihrer Pflicht zur Prüfung von Markenanmeldungen nachzukommen, und die Wirtschaftsteilnehmer in der Lage seien, klar und eindeutig in Erfahrung zu bringen, welche Eintragungen oder Anmeldungen ihre gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerber veranlasst haben, und auf diese Weise einschlägige Informationen über die Rechte Dritter zu erlangen.((BPatG, Beschl. v. 13. Februar 2007 - 33 W (pat) 331/01; m.V.a. EuGH GRUR 2003, 145, 147 f., Nr. 45 ff.- Sieckmann; GRUR 2004, 858, 859, Nr. 25 ff. - Heidelberger Bauchemie GmbH))
 +
 +
 +
 +==== Insolvenzverfahren ====
 +
 +Ist eine Marke von einem [[Insolvenzverfahren]] betroffen, wird dies auf Antrag des Insolvenzverwalters, bei Eigenverwaltung durch den Sachwalter, oder auf Ersuchen des Insolvenzgerichts im Register vermerkt.
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Rechtsübergang|Materieller Rechtsübergang]] (§ 27 MarkenG)
 +  * [[Akteneinsicht]]
 +  * [[Verfahrensrecht:Register]] (Verfahrensrecht)
 +  * [[Patentrecht:Patentregister]] (Patentrecht)
 +  * [[Verfahrensrecht:Handelsregister]] (Verfahrensrecht)
 +  * [[Beteiligtenwechsel im Widerspruchsverfahren]]