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markenrecht:hauptmarke

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Hauptmarke

Die Verwendung mehrerer Marken zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung stellt eine weit verbreitete, wirtschaftlich sinnvolle Praxis dar. Insbesondere ist es üblich, neben einem auf das Unternehmen hinweisenden Hauptzeichen weitere Marken zur Identifizierung der speziellen einzelnen Artikel einzusetzen.1)

Zweitmarke

siehe auch

1)
BGH, Urt. u. Versäumnisurt. v. 8. Februar 2007 - I ZR 71/04 - bodo Blue Night; m.V.a. BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana/Schosana; GRUR 2000, 510 f. - Contura; Ströbele in Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 26 Rdn. 81
markenrecht/hauptmarke.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1