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markenrecht:geschaeftsname

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Geschäftsname

§ 5 (2) S. 1 1. Alt MarkenG

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als Besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden.

§ 5 (2) S. 1 MarkenG → Unternehmenskennzeichen
§ 5 (2) S. 1, 2. Alt MarkenG → Firma
§ 5 (2) S. 1, 3. Alt MarkenG → Besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens
§ 5 (2) S. 2 MarkenG → Geschäftsabzeichen

§§ 3 - 6 MarkenG → Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang

siehe auch

markenrecht/geschaeftsname.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1