Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:geschaeftliche_bezeichnungen

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
markenrecht:geschaeftliche_bezeichnungen [2023/07/25 08:26] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1markenrecht:geschaeftliche_bezeichnungen [2024/02/23 08:07] (aktuell) mfreund
Zeile 23: Zeile 23:
  
 Nach § 5 (1) MarkenG werden [[Unternehmenskennzeichen]] und [[Werktitel]] als geschäftliche Bezeichnungen geschützt.  Nach § 5 (1) MarkenG werden [[Unternehmenskennzeichen]] und [[Werktitel]] als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. 
 +
 +
  
 Zu den Unternehmenskennzeichen zählen nach § 5 (2) Satz 1 MarkenG [-> [[Unternehmenskennzeichen]]] Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Unternehmens benutzt werden. Zu den Unternehmenskennzeichen zählen nach § 5 (2) Satz 1 MarkenG [-> [[Unternehmenskennzeichen]]] Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Unternehmens benutzt werden.
markenrecht/geschaeftliche_bezeichnungen.1690273612.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1