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Nach § 5 (1) MarkenG werden [[Unternehmenskennzeichen]] und [[Werktitel]] als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. | Nach § 5 (1) MarkenG werden [[Unternehmenskennzeichen]] und [[Werktitel]] als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. | ||
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Zu den Unternehmenskennzeichen zählen nach § 5 (2) Satz 1 MarkenG [-> [[Unternehmenskennzeichen]]] Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Unternehmens benutzt werden. | Zu den Unternehmenskennzeichen zählen nach § 5 (2) Satz 1 MarkenG [-> [[Unternehmenskennzeichen]]] Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Unternehmens benutzt werden. |
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