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+ | ====== Gegenstandswert des Markenlöeschungsverfahrens ====== | ||
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+ | Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke.((BGH, | ||
+ | 2015 - I ZB 61/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. November 2016 - I ZB 52/15, GRUR-RR 2017, 127 Rn. 3; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - I ZB 106/16, juris Rn. 3)) | ||
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+ | Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen.((BGH, | ||
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+ | Im Einzelfall kann der Wert angesichts des Interesses des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner umfänglich benutzten Marke auch deutlich darüber liegen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Streitwert in Markensachen]] | ||
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