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markenrecht:gebraeuchliche_woerter_oder_wendungen

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 Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ((EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?])) ((BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II)) ((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Kölner Dom)).   Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ((EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?])) ((BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II)) ((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Kölner Dom)).  
  
-Fasst der Verkehr das aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit - bestehend aus einer adjektivierten Ortsangabe und einer Bauwerksbezeichnung - gebildete Zeichen im Zusammenhang mit Waren, die als Reiseandenken  +Fasst der Verkehr das aus dem [[Markenrecht:Markenfähigkeit des Namens eines Bauwerks|Namen einer Sehenswürdigkeit]] - bestehend aus einer adjektivierten Ortsangabe und einer Bauwerksbezeichnung - gebildete Zeichen im Zusammenhang mit Waren, die als Reiseandenken  
-oder -bedarf in Betracht kommen, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren auf, fehlt dem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ((Festhaltung BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, BGHZ 193, 21 - Neuschwanstein; Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 6. September 2018 - C-488/16, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein])) ((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Kölner Dom))+oder -bedarf in Betracht kommen, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren auf, fehlt dem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ((Festhaltung BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, BGHZ 193, 21 - Neuschwanstein; Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 6. September 2018 - C-488/16, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]))((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Kölner Dom))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
  
   * [[Unterscheidungskraft]]   * [[Unterscheidungskraft]]
markenrecht/gebraeuchliche_woerter_oder_wendungen.1705943080.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/01/22 17:04 von ne