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markenrecht:firma

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Firma

Eine Firma ist rechtlich der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB).1)

Schutzobjekte:

Es wird der gesamte Name einer Firmenbezeichnung geschützt.

Taugliche Namensträger von Unternehmenskennzeichen sind:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen jeglicher Art, d.h. des privaten wie öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine 2)
  • Universitäten als Körperschaften (BGH GRUR 1993/151 'Universitätsemblem')
  • Parteien (BGH GRUR 1979/265 ?Falsch ziziert?)

Für die Schutzfähigkeit des Unternehmenskennzeichens kommt es nicht auf die Rechtsfähigkeit des Trägers an.3). Es genügt eine Organisationsform mit dauerhafter Verselbständigung.

siehe auch

§ 5 (2) S. 1 MarkenG → Unternehmenskennzeichen
§ 5 (2) S. 1, 1. Alt MarkenG → Geschäftsname
§ 5 (2) S. 1, 3. Alt MarkenG → Besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens
§ 5 (2) S. 2 MarkenG → Geschäftsabzeichen

§§ 3 - 6 MarkenG → Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang

1)
BPatG, Beschl. v. 7. Juli 2022 - 30 W (pat) 558/20
2)
BGH GRUR 1994/844 'Rotes Kreuz'
3)
BGH GRUR 1988/560 'Christopherus-Stiftung'
markenrecht/firma.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1