Farbmarken
Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) sind Farben und Farbzusammenstellungen markenfähig im Sinne des Art. 2 MarkenRL, wenn sie als Zeichen wirken, sich graphisch darstellen lassen, und unterscheidungsfähig sind im Sinne eines betrieblichen Herkunftshinweises.1)
Als abstrakte (bzw. konturlose) Farbmarke werden einzelne Farbtöne, z.B. das Magenta der T-Com, und Farbkombination (Abstrakte Mehrfarbmarke), z.B. das Magenta-grau der T-Com bzw. das Grün-gelb von Gardena bezeichnet.
Weblinks
- Archiv der Neuen Markenformen - Das Archiv der neuen Markenformen von PA Dr. Ralf Sieckmann enthält eine Datenbank von Hörmarken, Farbmarken, Riechmarken, Bewegungsmarken, Hologrammarken Geschmacksmarken und Tastmarken weltweit
- Update Farbmarken weltweit 2009- Ralf Sieckmann Update der Datenbank
siehe auch
- Markenschutz
- Mietrecht
- Rechtsanwalt Abmahnung
- Stromanbieter vergleichen
- Super Preisvergleich
- Textlinks bei teliad.de
- Versicherungsvergleich
- Toner
Hinweise:
- gebrauchsmusterrecht:neuheitsbegriff_des_gebrauchsmusterrechts - angelegt (2010/03/10 13:23)
- wettbewerbsrecht:beispiele_fuer_marktverhaltensregeln (2010/03/08 11:09)
- patentrecht:erfinderische_taetigkeit (2010/03/08 11:04)




