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markenrecht:elektronische_einreichung

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Elektronische Einreichung

§ 2 (1) S. 2 MarkenV

Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung maßgebend. In den Fällen der §§ 14 [→ Verwendung fremdsprachiger Formblätter] und 15 [→ Fremdsprachige Anmeldungen] ist die elektronische Einreichung ausgeschlossen.

§ 12 DPMAV → Einreichung elektronischer Dokumente

§ 2 MarkenV → Formblatt für die Markenanmeldung
§ 2 (2) MarkenV → Markenanmeldung für Waren und für Dienstleistungen
§ 2 (3) MarkenV → Gesonderte Anmeldung mehrerer Marken

§ 32 (1) MarkenG → Einreichen der Anmeldung
§ 32 (2) MarkenG → Inhalt der Anmeldung
§ 32 (3) MarkenG → Anmeldeerfordernisse der Markenverordnung

§ 2 (1) S. 3 MarkenV

In den Fällen der §§ 14 [→ Verwendung fremdsprachiger Formblätter ] und 15 [→Fremdsprachige Anmeldungen] ist die elektronische Einreichung ausgeschlossen.

siehe auch

§§ 2 - 18 MarkenV → Anmeldungen
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht
Markenanmeldung

markenrecht/elektronische_einreichung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1