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markenrecht:eintragung_der_markenloeschung_im_register

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markenrecht:eintragung_der_markenloeschung_im_register [2022/06/17 11:53] mfreundmarkenrecht:eintragung_der_markenloeschung_im_register [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Eintragung der Markenlöschung im Register ======
  
 +
 +<note>
 +**§ 55 (5) MarkenG**
 +
 +Das Gericht [§ 55 (1) MarkenG -> [[Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten]]] teilt dem [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] den Tag der Erhebung der Klage mit. Das Deutsche Patent- und Markenamt vermerkt den Tag der Erhebung der Klage im Register. Das Gericht übermittelt dem Deutschen Patent- und Markenamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils. Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt das Ergebnis des Verfahrens mit dem Datum der Rechtskraft in das Register ein.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 55 MarkenG -> [[Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten]]