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markenrecht:durch_benutzung_erlangte_unterscheidungskraft [2022/06/17 07:58] – angelegt mfreund | markenrecht:durch_benutzung_erlangte_unterscheidungskraft [2023/07/25 08:26] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft ====== | ||
+ | -> [[Verkehrsdurchsetzung]] | ||
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+ | Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 3 Abs. 3 Markenrichtlinie((Erste Richtlinie des Rates Nr. 89/104/EWG vom 21.12.1988)) - der im deutschen Recht, unbeschadet der sprachlich leicht abweichenden Fassung, § 8 Abs. 3 MarkenG entspricht - ist Voraussetzung für eine durch Benutzung erlangte [[Unterscheidungskraft]] (d. h. eine [[Verkehrsdurchsetzung]]), | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Unterscheidungskraft]] |
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