Beschwerdeverfahren

§ 66 MarkenGBeschwerde
§ 67 MarkenGBeschwerdesenate, Öffentlichkeit der Verhandlung
§ 68 MarkenGBeteiligung des Präsidenten des Patentamts
§ 69 MarkenGMündliche Verhandlung vor dem Patentgericht
§ 70 MarkenGEntscheidung über die Beschwerde
§ 71 MarkenGKosten des Beschwerdeverfahrens
§ 72 MarkenGAusschließung und Ablehnung
§ 73 MarkenGErmittlung des Sachverhalts, Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
§ 74 MarkenGBeweiserhebung
§ 75 MarkenGLadungen
§ 76 MarkenGGang der Verhandlung
§ 77 MarkenGNiederschrift
§ 78 MarkenGBeweiswürdigung, rechtliches Gehör
§ 79 MarkenGVerkündung, Zustellung, Begründung
§ 80 MarkenGBerichtigungen
§ 81 MarkenGVertretung, Vollmacht
§ 82 MarkenGAnwendung weiterer Vorschriften, Anfechtbarkeit, Akteneinsicht

Widerspruchsbeschwerdeverfahren

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob im konkreten Einzelfall das jeweilige gesetzliche Eintragungshindernis von der Markenstelle zutreffend festgestellt worden ist oder nicht. Diese Frage ist ausschließlich durch Anwendung und Auslegung der einschlägigen Vorschriften des harmonisierten deutschen Markenrechts zu beantworten. Eine in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften getroffene Entscheidung der Markenstelle ist rechtmäßig und deshalb im Rechtsmittelverfahren zu bestätigen, selbst wenn sie einer bisherigen patentamtlichen Praxis widersprechen sollte.1)

siehe auch

1) BPatG, Beschluss vom 9. 1. 2007 – 24 W (pat) 121/05
markenrecht/beschwerdeverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2012/01/29 13:08 von mfreund
 

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