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markenrecht:arzneimittel

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Arzneimittel

Im Arzneimittelbereich verfügen Marken, die entsprechend der in diesem Bereich verbreiteten und allgemein bekannten Markenbildungspraxis aus den Anfangssilben von Wirkstoffbezeichnungen mit weiteren nachfolgenden Wortelementen zu einem Phantasiewort verbunden sind, grundsätzlich über durch-schnittliche Kennzeichnungskraft.1)

Bei derart gebildeten Marken(-wörtern) ist aber davon auszugehen, dass auf-grund dieser Markenbildungs-Praxis im Zusammenhang mit der großen Bedeu-tung und auch allgegenwärtigen Präsenz der einschlägigen Wirkstoffbezeich-nungen nicht nur die Fachkreise der Ärzte und Apotheker, sondern auch die be-troffenen Verkehrskreise der Patienten bei der betrieblichen Zuordnung ent-sprechend gekennzeichneter Präparate ihre Aufmerksamkeit nicht schwer-punktmäßig auf den ansonsten üblicherweise bzw. erfahrungsgemäß stärker beachteten Markenanfang lenken, sondern in besonderer Weise auch die wei-teren Zeichenbestandteile beachten. Auch deutliche Abweichungen nur in der Schlusssilbe können dann im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr stärker ins Gewicht fallen und den Ausschlag für die Verneinung der Verwechslungsgefahr geben.2)

Auch in Bezug auf pharmazeutische Präparate bzw. Therapeutika kann eine etwaige klangliche Ähnlichkeit neben dem schriftbildlichen Markenvergleich relevant sein, da auch insoweit mündliche Benennungen etwa bei telefonischen Nachfragen nicht vernachlässigt werden können.3)

Im Warenbereich der Arzneimittel ist einerseits der in Bezug auf Arzneimittelkennzeichnungen regelmäßig sehr sorgfältige Fachverkehr der Ärzte und Apotheker beteiligt. Andererseits bringen auch die angesprochenen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auf diesem Warensektor einen relativ hohen Grad an Aufmerksamkeit auf. Denn auch der allgemeine Verkehr widmet allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, mehr Aufmerksamkeit als vielen anderen Produkten des täglichen Lebens.4)

siehe auch

1) , 2)
BPatG, Urt. v. 16. Januar 2014 - 25 W (pat) 72/12
3)
BPatG, Beschl. v. 16. Januar 2014 - 25 W (pat) 72/12; m.V.a. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9, Rdn. 232
4)
BPatG, Beschl. v. 16. Januar 2014 - 25 W (pat) 72/12; m.V.a. BGH GRUR 1995, 50, 53 - INDOREKTAL / INDOHEXAL
markenrecht/arzneimittel.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1