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internetrecht:verhaeltnis_der_datenschutz-grundverordnung_zum_wettbewerbsrecht [2023/06/29 07:39] – angelegt mfreund | internetrecht:verhaeltnis_der_datenschutz-grundverordnung_zum_wettbewerbsrecht [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Verhältnis der Datenschutz-Grundverordnung zum Wettbewerbsrecht ====== | ||
+ | Es ist umstritten, ob Mitbewerber im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG nach Ingeltungsetzung der Datenschutz-Grundverordnung [DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]] befugt sind, Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs gemäß § 3a UWG im Klagewege durchzusetzen.((BGH, | ||
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+ | Eine Auffassung geht davon aus, dass die in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Regelungen zur Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung abschließend sind; sie verneint deshalb eine wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Mitbewerbern.((vgl., | ||
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+ | Andere halten die in der Datenschutz-Grundverordnung zur Rechtsdurchsetzung getroffenen Regelungen nicht für abschließend und daher die in § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG genannten Mitbewerber auch weiterhin für befugt, Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF, § 3a UWG im Wege der Klage durchzusetzen.((vgl., | ||
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+ | Auch der deutsche Gesetzgeber geht davon aus, dass es Mitbewerbern möglich ist, Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu verfolgen.((BGH, | ||
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+ | Jedenfalls ist der Datenschutz-Grundverordnung keine Regelung zu entnehmen, nach der die Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht als unlautere Geschäftspraktiken ausgeschlossen sein soll.((BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - I ZR 223/19 - Arzneimittelbestelldaten; | ||
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+ | Es ist daher fraglich, ob die Datenschutz-Grundverordnung auch im Hinblick auf wettbewerbsrechtlich begründete Verstöße abschließend sein soll.((BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - I ZR 223/19 - Arzneimittelbestelldaten; | ||
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+ | Stehen die Regelungen in Kapitel VIII der Datenschutz-Grundverordnung nationalen Regelungen entgegen, die - neben den Eingriffsbefugnissen der zur Überwachung und Durchsetzung der Verordnung zuständigen Aufsichtsbehörden und den Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Personen - Mitbewerbern die Befugnis einräumen, wegen Verstößen gegen die | ||
+ | Datenschutz-Grundverordnung gegen den Verletzer im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken vorzugehen? | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]] |
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