Störerhaftung des WLAN-Anschlussinhabers

Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.1)

Der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses ist adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Auch privaten Anschlussinhabern obliegen insoweit Prüfungspflichten, deren Verletzung zu einer Störerhaftung führt.2)

Prüfungspflichten des WLAN-Anschlussinhabers

siehe auch

1) , 2) BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens
internetrecht/stoererhaftung_des_wlan-anschlussinhabers.txt · Zuletzt geändert: 2010/06/08 11:06 von 194.77.0.114
 

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