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internetrecht:namen_als_internetadresse [2017/01/24 14:09] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | internetrecht:namen_als_internetadresse [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Verwendung eines Namens als Internetadresse ====== | ||
+ | -> [[Unbefugter Namensgebrauch durch Registrierung eines Domainnamens]] \\ | ||
+ | -> [[Privatrecht: | ||
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+ | In erster Linie steht bei einer Domain deren Adressfunktion im Vordergrund. Erst seit der LG-Entscheidung heidelberg.de((LG Mannheim, Urt. v. 8.3.1996 - 7 O 60/96 - heidelberg.de)) ist anerkannt, dass eine Domain grundsätzlich auch Namens- bzw. Kennzeichnungsfunktion haben kann. Liegt in der Nutzung einer Domain ein unbefugter Namensgebrauch, | ||
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+ | Der Namensträger braucht nicht zu dulden, dass er seinen Namen nicht als Internetadresse nutzen kann, weil ein Nichtberechtigter ihm bei der Registrierung zuvorgekommen ist.((BGH, Urt. V. 5.10.2006 - I ZR 277/03 - kinski-klaus.de; | ||
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+ | ==== Mehrere berechtigte Namensträger (Gleichnamige) ==== | ||
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+ | Wer den eigenen Namen, die eigene Unternehmensbezeichnung oder das eigene Firmenschlagwort als Domainnamen registriert, | ||
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+ | In den Fällen der Gleichnamigkeit ist der in Anspruch genommene Dritte selbst Namensträger und gebraucht den Namen grundsätzlich nicht unbefugt. Die in diesen Fällen vorzunehmende Interessenabwägung kann es gebieten, statt eines Verbots als milderes Mittel einen klarstellenden Hinweis auf der ersten sich öffnenden Internetseite genügen zu lassen. | ||
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+ | § 23 Nr. 1 MarkenG -> [[Markenrecht: | ||
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+ | -> [[Internetauftritt Gleichnamiger]] | ||
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+ | Der Registrierung eines aus einem bürgerlichen Namen bestehenden Domainnamens durch einen Treuhänder kommt im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, | ||
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+ | Wird zu dem Zeitpunkt, in dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter dem Domainnamen im Internet lediglich der Hinweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz" | ||
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+ | ==== Charakter der verschiedenen Top-Level-Domains ==== | ||
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+ | Bei einer Internet-Adresse wird eine Zuordnungsverwirrung nicht dadurch ausgeschlossen, | ||
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+ | Zwar ist nicht auszuschließen, | ||
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+ | ==== Auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains ==== | ||
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+ | Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es | ||
+ | und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen des Namensträgers an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt werden.((BGH, | ||
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+ | ==== Gebietskörperschaften ==== | ||
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+ | Der Gebietskörperschaft steht an ihrer Bezeichnung ein eigenes [[Privatrecht: | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | * [[Unbefugter Namensgebrauch durch Registrierung eines Domainnamens]] | ||
+ | * [[Domain-Registrierung durch Nichtberechtigte]] | ||
+ | * [[Privatrecht: | ||
+ | * [[Domainrecht]] | ||
+ | * [[Domainnamen]] |
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