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handelsrecht:haftung_des_frachtfuehrers [2020/09/10 07:24] – angelegt mfreund | handelsrecht:haftung_des_frachtfuehrers [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Haftung des Frachtführers ====== | ||
+ | Wenn der Frachtführer mangels eines ihm anzulastenden qualifizierten Verschuldens im | ||
+ | Sinne des § 435 HGB nur beschränkt auf den Haftungshöchstbetrag gemäß § 431 HGB | ||
+ | haftet, wirkt sich ein Mitverschulden des Absenders oder Empfängers nur dann auf seine | ||
+ | Haftung aus, wenn sein auf den Gesamtschaden bezogener Haftungsanteil betragsmäßig | ||
+ | hinter der Haftungssumme des § 431 HGB zurückbleibt.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Frachtführer]] |
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