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grundrecht:widerstandsrecht

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grundrecht:widerstandsrecht [2020/09/02 08:33] – angelegt mfreundgrundrecht:widerstandsrecht [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Widerstandsrecht ======
  
 +<note>
 +**Art. 20 (4) GG**
 +
 +Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 +</note>
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +GG -> [[Grundrecht:Grundrecht]]