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gebrauchsmusterrecht:gegenstandswert_eines_gebrauchsmusterloeschungsverfahrens_nach_beschraenkung_des_schutzbereichs

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 ====== Gegenstandswert eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens nach Beschränkung des Schutzbereichs ====== ====== Gegenstandswert eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens nach Beschränkung des Schutzbereichs ======
  
-Das [[Gebrauchsmustergesetz]] sieht kein Beschränkungsverfahren nach dem Vorbild des § 64 PatG vor [-> [[Patentrecht:Beschränkung des Patents]]]. Ein Gebrauchsmusterinhaber ist deshalb nicht in der Lage ist, den Gegenstand des Schutzrechts außerhalb eines Löschungsverfahrens [-> [[Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]]] einzuschränken.((vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 - Tischgrill))+Das [[Gebrauchsmustergesetz]] sieht kein Beschränkungsverfahren nach dem Vorbild des § 64 PatG vor [-> [[Patentrecht:Beschränkung des Patents]]] [-> [[Beschränkung des Gebrauchsmusters]]]. Ein Gebrauchsmusterinhaber ist deshalb nicht in der Lage ist, den Gegenstand des Schutzrechts außerhalb eines Löschungsverfahrens [-> [[Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]]] einzuschränken.((vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 - Tischgrill))
  
 Nach der Rechtsprechung des Senats steht einem Gebrauchsmusterinhaber jedoch die Möglichkeit offen, eingeschränkte Schutzansprüche zur Gebrauchsmusterakte zu reichen und dies mit der Erklärung zu verbinden, das Schutzbegehren auf die neuen Ansprüche zu beschränken. Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, ist der Gebrauchsmusterinhaber aufgrund einer solchen Erklärung verpflichtet, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefassten Ansprüche geltend zu machen.((BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 - Tischgrill)) Nach der Rechtsprechung des Senats steht einem Gebrauchsmusterinhaber jedoch die Möglichkeit offen, eingeschränkte Schutzansprüche zur Gebrauchsmusterakte zu reichen und dies mit der Erklärung zu verbinden, das Schutzbegehren auf die neuen Ansprüche zu beschränken. Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, ist der Gebrauchsmusterinhaber aufgrund einer solchen Erklärung verpflichtet, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefassten Ansprüche geltend zu machen.((BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - X ZB 12/20 - Tischgrill))
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