Gebrauchsmusterlöschungsverfahren

Das kontradiktorisch angelegte Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist einem gerichtlichen Verfahren angenähert und im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren werden ergänzend die Vorschriften der ZPO herangezogen.1)

Gegenstand des Löschungsverfahrens

Selbstbeschränkung des Gebrauchsmusterinhabers

Wie im Nichtigkeitsverfahren kann der Gebrauchsmusterinhaber im Löschungsverfahren die seiner Eintragung zugrundeliegenden Schutzansprüche in beschränkter Fassung verteidigen. Die Selbstbeschränkung darf aufgund des Antragsgrundsatzes aber nicht über den Umfang hinausgehen, der durch den Löschungsantrag gegeben ist.

siehe auch

1) BPatG, Entsch. v. 29. Mai 2008 - 5 W (pat) 25/06; m.V.a. Busse a. a. O., § 17 GebrMG, Rn. 1 m. w. N.
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