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ep:wiederaufnahme_des_schriftlichen_verfahrens [2021/08/10 07:30] – angelegt mfreund | ep:wiederaufnahme_des_schriftlichen_verfahrens [2023/07/25 08:25] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Wiederaufnahme des schriftlichen Verfahrens ====== | ||
+ | Wenn die Prüfungsabteilung die mündliche Verhandlung absagt, kann sie das schriftliche Verfahren wiederaufnehmen, | ||
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+ | Der Erlass der schriftlichen Entscheidung über die Anmeldung unterliegt in solchen Fällen in der Regel keiner Frist, d. h. sie kann vor dem nach Regel 116 (1) EPÜ bestimmten Zeitpunkt ergehen, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können. Diese Regelung soll im Wesentlichen dem Entscheidungsorgan und den Beteiligten ausreichend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung der mündlichen Verhandlung einräumen und damit sicherstellen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Mündliche Verhandlung]] |
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