Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
ep:technische_beschwerdekammer [2023/01/24 12:31] – mfreund | ep:technische_beschwerdekammer [2023/07/25 08:25] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Technische Beschwerdekammer ====== | ||
+ | < | ||
+ | **Artikel 21 (3) a) EPÜ** | ||
+ | |||
+ | Bei [[Beschwerde|Beschwerden]] gegen die [[Entscheidung]] einer [[Prüfungsabteilung]] setzt sich eine [[Beschwerdekammer]] zusammen aus: zwei technisch vorgebildeten Mitgliedern und einem rechtskundigen Mitglied, wenn die Entscheidung die Zurückweisung einer europäischen Patentanmeldung oder die Erteilung, die Beschränkung oder den Widerruf eines europäischen Patents betrifft und von einer aus weniger als vier Mitgliedern bestehenden Prüfungsabteilung gefasst worden ist; | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Je nach Zuständigkeit und Besetzung unterscheidet das [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäische Patentübereinkommen]] zwischen [[Juristische Beschwerdekammer|Juristischen Beschwerdekammern]], | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | Artikel 21 (1) EPÜ -> [[Beschwerdekammern]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de