Patentansprüche

Artikel 84 S. 1 EPÜ 2000

Die Patentansprüche müssen den Gegenstand angeben, für den Schutz begehrt [→ Schutzbereich] wird.

Artikel 84 S. 2 EPÜ → Klarheit der Patentansprüche

Artikel 89 EPÜ → Schutzbereich

Regel 43 (1) EPÜ → Form und Inhalt der Patentansprüche
Regel 43 (2) EPÜ → Mehrere unabhängige Ansprüche in der gleichen Kategorie
Regeln 43 (3), (4) EPÜ → Abhängige Patentansprüche
Regel 43 (5) EPÜ → Anzahl der Patentansprüche
Regel 43 (6) EPÜ → Bezugnahme auf die Beschreibung
Regel 43 (7) EPÜ → Bezugszeichen
Regel 45 EPÜ → Gebührenpflichtige Patentansprüche
Regel 62a (1) → Anmeldungen mit mehreren unabhängigen Patentansprüchen

Patentschutz, Unabhängige Patentansprüche, Anspruchskategorien, Anspruchsmerkmale

Artikel 75-86 EPÜ → Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens

siehe auch

ep/patentansprueche.txt · Zuletzt geändert: 2012/02/17 17:40 von max
 

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