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+ | ====== Beweisaufnahme per Videokonferenz durch Prüfungs- und Einspruchsabteilungen ====== | ||
+ | Amtsblatt Dezember 2020, A135 -> [[https:// | ||
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+ | Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 werden die Regeln 117 und 118 der Ausführungsordnung zum EPÜ mit Wirkung vom 1. Januar 2021 geändert.[ 1 ] Die geänderten Bestimmungen betreffen die Formerfordernisse für die Beweisaufnahme, | ||
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+ | Wird eine mündliche Verhandlung als Videokonferenz durchgeführt, | ||
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+ | ==== Beweisaufnahme durch Vernehmung von Beteiligten, | ||
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+ | Die Abteilung gibt in der Entscheidung über die Beweisaufnahme (Regel 117 EPÜ) an, ob die Vernehmung der Beteiligten, | ||
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+ | Beteiligte, Zeugen oder Sachverständige, | ||
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+ | Von den zur Vernehmung geladenen Beteiligten, | ||
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+ | Zu der in der Ladung angegebenen Zeit und zu jeder anderen vom Vorsitzenden während der mündlichen Verhandlung angegebenen Zeit muss der Beteiligte, Zeuge oder Sachverständige wie in der Ladung angegeben eine Verbindung zur Videokonferenz herstellen und verbunden bleiben, auch wenn die Abteilung ihn nicht sofort zur Videokonferenzsitzung zulässt. Hat der Beteiligte, Zeuge oder Sachverständige keine Verbindung zur Videokonferenz, | ||
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+ | Darüber hinaus dürfen sich Zeugen und Sachverständige, | ||
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+ | Unabhängig davon, von wo aus ein vor dem EPA zu vernehmender Beteiligter, | ||
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+ | Will die Abteilung dem Beteiligten, | ||
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+ | Ein Beteiligter, | ||
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+ | Ein zur Vernehmung vor das EPA geladener Zeuge hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Verdienstausfall; | ||
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+ | Dass das EPA Beweisaufnahmen per Videokonferenz durchführen und ein Beteiligter, | ||
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+ | Ein zur Vernehmung während einer mündlichen Verhandlung in den Räumlichkeiten des EPA geladener Beteiligter, | ||
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+ | ==== Beweisaufnahme durch Einnahme des Augenscheins ==== | ||
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+ | Eine Beweisaufnahme durch Einnahme des Augenscheins (Artikel 117 (1) f) EPÜ) kann in Bezug auf jeden Gegenstand angeordnet und durchgeführt werden, der in den Räumlichkeiten des EPA zugänglich gemacht werden kann. Beschließt die Abteilung eine Beweisaufnahme durch Einnahme des Augenscheins in Form einer Videokonferenz, | ||
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+ | Die Abteilung weist eines ihrer Mitglieder an, die Augenscheinseinnahme durchzuführen, | ||
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+ | Die Augenscheinseinnahme wird genauso durchgeführt, | ||
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+ | Eine Einnahme des Augenscheins wird nicht per Videokonferenz durchgeführt, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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