Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:besondere_organe_des_europaeischen_patentamts

finanzcheck24.de

Besondere Organe des europäischen Patentamts

Artikel 143 (1) EPÜ 2000

Die Gruppe von Vertragsstaaten kann dem Europäischen Patentamt zusätzliche Aufgaben übertragen.

Artikel 143 (2) EPÜ 2000

Für die Durchführung der in Absatz 1 genannten zusätzlichen Aufgaben können im Europäischen Patentamt besondere, den Vertragsstaaten der Gruppe gemeinsame Organe gebildet werden. Die Leitung dieser besonderen Organe obliegt dem Präsidenten des Europäischen Patentamts; Artikel 10 Absätze 2 und 3 [→ Leitung] sind entsprechend anzuwenden.

siehe auch

ep/besondere_organe_des_europaeischen_patentamts.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1