Patentanwaltsgebührenordnung

Es kommt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zur Geltung.

Eine speziell für die Berechnung der Leistungen der Patentanwälte gültige Gebührenodnung exisitiert nicht. Die Patentanwaltsgebührenordnung von 1968 ist rechtlichlich nicht verbindlich.

Literatur

zum Teuerungszuschlag bei Anwendung der PatAnwGebO: Mitt 97, 375

siehe auch