Verjährungseinrede

Wenn in einem Rechtsstreit die Verjährungseinrede gegen einen deliktischen Schadensersatzanspruch erhoben wird, muss das Gericht von sich aus prüfen, ob ein Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB gegeben ist.1)

siehe auch

Verjährung

1)
BGH, Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 83/20; m.V.a. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - II ZR 281/14, NJW 2016, 1083 Rn. 31