Obliegenheit

Die Obliegenheit betrifft das Gebot der eigenen Interessenwahrnehmung, die es erfordert, diejenige Sorgfalt zu beachten, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren1). Es geht also um ein „Verschulden gegen sich selbst“.2)

siehe auch

1)
BGHZ 135, 235, 240
2)
BGH, Urt. v. 14. März 2006 - X ZR 46/04