Product-by-Process-Ansprüche

Mit den sogenannten Product-by-Process-Ansprüchen werden Erzeugnisse durch Merkmale des Verfahrens zu ihrer Herstellung gekennzeichnet, beispielsweise durch die Angabe der Ausgangsstoffe und ihrer Behandlungsweise.

Im Patentrecht sind Product-by-Process-Ansprüche insoweit problematisch, als zum einen eine solche Anspruchsfassung Zweifel an der hinreichenden Identifizierung der Erfindung nahelegen kann, zum anderen deswegen, weil mit § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG ein unmittelbarer Erzeugnisschutz auch durch ein Verfahrenspatent gesetzlich bereits vorgesehen ist und damit Bedenken am Rechtsschutzinteresse geltend gemacht worden sind.1)

Im Gebrauchsmusterrecht, das Verfahrensansprüche nicht erlaubt und einen direkten Erzeugnisschutz nicht kennt, spielt der Product-by-Process-Anspruch eine größere Rolle. Über den Product-by-Process-Anspruch kann - zumindest indirekt - auch im Gebrauchsmusterrecht ein Schutz für ein Verfahren erlangt werden.

1)
vgl. BGH GRUR 1972, 80 Trioxan; BGH GRUR 1979, 461 Farbbildröhre; siehe auch Aufsatz von Tronser in GRUR 1991, 10