Haftung des Lieferanten für die Patentverletzung

Für einen Spediteur oder Frachtführer hat der Bundesgerichtshof eine generelle Pflicht zur Überprüfung der transportierten Ware auf die Verletzung fremder Schutzrechte verneint.1)

siehe auch

Haftung für die Patentverletzung

1)
BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - X ZR 120/15 - Abdichtsystem; m.V.a. BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 41 - MP3-Player-Import