Chemische Stoffe

Chemische Strukturformeln

Wird Schutz für ein Erzeugnis begehrt, ist der Anmelder grundsätzlich gehal-ten, die Sache durch körperliche Merkmale zu umschreiben. Geht es um den Schutz eines chemischen Stoffes, kann dieser etwa durch seine wissenschaftliche Bezeichnung oder seine Strukturformel [→ Chemische Strukturformeln] bezeichnet werden. Die Kennzeichnung kann jedoch auch auf andere Weise erfolgen, wenn eine Erfassung der offenbarten Lehre anders nicht möglich oder nicht praktikabel ist.1)

siehe auch

Chemische Strukturformeln

1)
BGH, Beschluss vom 11. September 2013 - X ZB 8/12 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren