Anmeldung durch einen Treuhänder

Es erscheint zweifelhaft, ob eine Anmeldung [→ Patentanmeldung] durch einen Treuhänder mit der Folge möglich ist, dass der Treugeber als Anmelder anzusehen ist.1)

siehe auch

Patentanmeldung

1)
BGH, Urteil vom 16. April 2013 - X ZR 49/12 - Fahrzeugscheibe; dagegen Keukenschrijver, Mitt. 2001, 233 f.; Benkard/Grabinski, EPÜ, 2. Aufl., Art. 87 Rn. 3