Warenmarke

Das Markengesetz geht ebenso wie das Gemeinschaftsmarkenrecht grundsätzlich von einer rechtlichen Gleichbehandlung von Waren- und Dienstleistungsmarken aus.1)

siehe auch

Dienstleistungsmarke

1)
BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZB 29/13 - DüsseldorfCongress; m.V.a. Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 3 Rn. 26