Produktmarke

Der Erwerb von Verkehrsgeltung eines Farbzeichens als Marke setzt nur voraus, dass das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft eines Produkts dient und nicht - darüber hinaus - als „Hausfarbe“ für sämtliche oder zahlreiche Produkte des Unternehmens und damit produktlinienübergreifend verwendet wird.1)

siehe auch

Warenmarke

1)
BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - I ZR 139/20 - Goldhase III