Eintragung einer Lizenz

Seit 1. April 2002 besteht die Möglichkeit, Lizenzen betreffend IR-Marken in das internationale Register eintragen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt keine Anträge auf Eintragung von Lizenzen vermittelt. Inhaber von auf deutschen Basismarken beruhenden IR-Marken können entsprechende Anträge nur unmittelbar bei der WIPO einreichen. Die WIPO stellt hierfür das Formblatt MM 13 zur Verfügung. Entsprechendes gilt für Anträge auf Eintragung einer Änderung (MM 14) oder Löschung (MM 15) einer Lizenz.