Rule of Reason

(nicht kodifiziert): Wettbewerbsbeschränkungen, die notwendig sind, um den Zweck des zivilrechtlichen Leistungsaustausches zu erfüllen, sind zulässig:

Beispiel: Unternehmen A verkauft ein Tochterunternehmen an ein Unternehmen B und verpflichtet sich, 5 Jahre lang B keine Konkurrenz zu machen. Diese Wettbewerbsbeschränkung wird als zulässig angesehen, da sie notwendige Voraussetzung des Unternehmensverkaufs ist.